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| Verpackungsangaben bei Lebensmittel: Was steckt dahinter? |
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„hausgemacht“: Sagt alles und gar nichts. Wer bei „hausgemacht“ denkt, das Produkt sei nach Muttis gutem Rezept zubereitet, ist direkt schon in die Falle getappt. „Hausgemacht“ sind auch Produkte, die aus dem Haus eines Chemiekonzerns kommen. Dieser Begriff ist rechtlich nicht geschützt. „Originale Rezeptur“: Mit diesem Ausdruck verhält es sich genau wie mit „hausgemacht“. Hier wird nichts über Güte, Qualität und Herkunft des Rezeptes ausgesagt. „besonders erlesene Früchte“: Das ist ein Werbeversprechen, das keine verlässliche Auskunft über die Qualität der Früchte gibt. „aus kontrolliertem Anbau“: Ein ganz besonders beliebter Hinweis auf Verpackungen, da er unabhängige Kontrollen suggeriert, die es allerdings nie gegeben hat und auch nie geben wird. Dieser Hinweis ist nämlich rechtlich nicht geschützt. „integrierter Landbau“: Hier verhält es sich genauso wie bei dem „kontrollierten Anbau“. Da der Slogan nicht geschützt ist, gibt es keine Garantie für Lebensmittel in Bio-Qualität. „ohne Zugabe von Geschmacksverstärker Glutamat“: Das stimmt leider nicht immer. Glutamat ist zwar deklarationspflichtig, andere Zusatzstoffe sind es aber nicht. So zum Beispiel Hefeextrakte, die Glutamate enthalten. Das wird jedoch nicht erwähnt. „gesund“: Ein Marketing-Trick, der aber nur etwas vorgaukelt, was alle haben wollen: Gesundheit. „mit der extra Portion Milch“: Ein sehr beliebter Hinweis auf Schokolade und Kinderlebensmittel. Doch bei der extra Portion Milch handelt es sich in der Regel nur um Milchpulver. Werbetexter haben hier rechtlich freie Hand. „fettfrei“ / „ohne Fett“: Ein Produkt, was so deklariert ist, darf gemäß Health-Claims-Verordnung der EU nicht mehr als 0,5 Gramm Fett pro 100 Gramm bzw. 100 Milliliter aufweisen. „light“ / „leicht“: Light-Produkte müssen gegenüber vergleichbaren Lebensmitteln einen um mindestens 30 Prozent verringerten Gehalt an Zucker und Fett haben. „zuckerfrei“: Die Health-Claims-Verordnung schreibt vor, dass ein zuckerfreies Produkt höchstens 0,5 Gramm Zucker pro 100 Gramm bzw. 100 Milliliter enthalten darf. „von Natur aus“ / „natürlich“: Diese Worte dürfen auf Verpackungen nur verwendet werden, wenn das Lebensmittel von Natur aus bestimmte Bedingungen wie zum Beispiel zuckerarm erfüllt. „biologischer / ökologischer Landbau“: Die EU-Richtlinien garantieren Ihnen, dass Sie hier Bio-Produkte kaufen. Das EU-Bio-Siegel garantiert, dass die gesiegelten Produkte nach den Rechtsvorschriften der Europäischen Union für den ökologischen Landbau produziert und kontrolliert worden sind. Alle Zutaten müssen zu mindestens 95 Prozent aus ökologischem Landbau stammen. Es bleibt daher eine kleine Restgefahr für Pestizidspuren. „ohne Gentechnik“: Hier drauf können Verbraucher vertrauen. Dieser Begriff ist geschützt. |
Kopfschmerzen (Cephalgien) zählen zu den häufigsten Beschwerden überhaupt. In Deutschland leiden aktuellen Schätzungen zufolge etwa 70 Prozent aller Menschen unter Kopfschmerzen, etwa drei Prozent hat sogar täglich mit Schmerzen im Kopf zu kämpfen. Dabei können die Kopfschmerzen akut auftreten oder chronisch sein. Informieren Sie sich hier über die verschiedenen Arten von Kopfschmerzen, ihre Ursachen und Behandlungsmöglichkeiten. weiterlesen...
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Bauchschmerzen: Bauchschmerzen sind mit die häufigsten Schmerzen, die uns plagen. Sie können plötzlich auftreten (akute Bauchschmerzen) oder über einen längeren Zeitraum anhalten und immer wieder auftreten (chronische Bauchschmerzen). Kaum ein anderes Symptom kann so viel unterschiedliche Hintergründe haben. Informieren Sie sich hier über die verschiedenen Arten von Bauchschmerzen, ihre Ursachen und Behandlungsmöglichkeiten. weiterlesen...
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