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    Urteil: Hartz IV-Empfänger müssen Zusatzbeitrag zahlen

    Von Gesundheits-News | August 8, 2011


    Auch Hartz IV-Empfänger müssen den Zusatzbeitrag ihrer gesetzlichen Krankenkasse zahlen. Das geht aus einem Urteil des Hessischen Landessozialgerichtes (LSG) in Darmstadt hervor. Im konkreten Falle hatte ein Hartz IV-Empfänger gegen seine Krankenkasse geklagt. Diese hatte einen monatlichen Zusatzbeitrag von acht Euro erhoben. Der Leistungsempfänger war der Ansicht, dass es gegen die deutsche Verfassung verstöße, wenn eine Krankenkasse von einem erwerbslosen Versicherten, der nur über ein geringes Einkommen verfüge einen Zusatzbeitrag verlange. Die beklagte Krankenkasse machte den Versicherten auf sein Sonderkündigungsrecht aufmerksam und setzte sich vor Gericht zur Wehr.

    Die Richter des Landessozialgerichtes sahen es als erwiesen an, dass der betroffene Versicherte nach Erhebung des Zusatzbeitrages von seinem Sonderkündigungsrecht Gebrauch machen und seine Kasse hätte wechseln können. Bevor eine Krankenkasse einen Zusatzbeitrag erhebt, muss auf diesen in Mitgliedsbriefen aufmerksam gemacht werden. Nur wenn dieser Hinweis fehlt, können Versicherte sich gegen den Zusatzbeitrag zur Wehr setzten. Das war hier aber nicht der Fall.
    Das Urteil ist unter dem Aktenzeichen: L 1 KR 24/11 einsehbar.
    ( Bildnachweis: Havlena – Pixelio.de )

    Kategorien: Allgemein | 1 Kommentar »

    One Response to “Urteil: Hartz IV-Empfänger müssen Zusatzbeitrag zahlen”

    1. Brakelmann Says:
      August 8th, 2011 at 14:54

      Das Urteil ist nur logisch und korrekt. Es wäre ja wohl noch schöner, wenn die Hartz-IV-Empfänger noch mehr auf den Arm genommen würden.